hre Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, die steuerliche Ansässigkeit von Kontoinhabern zu erheben. Bei im Ausland steuerlich Ansässigen geht eine Datenmeldung an das Bundeszentralamt für Steuern.
Die Selbstauskunft ist eine wichtige Voraussetzung für die Sparkasse, um Ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen und über die Vergabe des Kredits entscheiden zu können.
Erklärung des Kreditnehmers/berichtenden Unternehmens gegenüber der Sparkasse über die Teilnahme am Digitalen Finanzbericht zur elektronischen Übermittlung von Finanzdaten an sowie von Sparkassen (Daten- und Informationsaustausch auf Gegenseitigkeit).
Beratungszeiten: Montag - Freitag von 08.00 Uhr bis 20:00 Uhr nach individueller Terminvereinbarung
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