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Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Hinterlegen Sie einfach und ohne großen Aufwand online die gegen­seitige, alleinige Voll­macht für beide Elternteile
  • Keine Notwendigkeit mehr für gemeinsame Termine in der Filiale zur Ausübung ihrer gemein­samen Vertretungsmacht
  • Die Entscheidung, ob eine Elternvollmacht hinterlegt werden soll, kann für jedes Kind indi­viduell getroffen werden
  • Beide Eltern­teile haben jederzeit die Möglichkeit der gegen­seitigen Bevoll­mächtigung zuzu­stimmen oder diese bei Bedarf zu entziehen

Elternvollmacht einrichten – so funktioniert's online

Beide Elternteile müssen für die eigenständige Einrichtung am Online-Banking-Verfahren teilnehmen.

  1. Ein Elternteil startet den Prozess und kann indi­viduell für jedes Kind entscheiden, ob eine gegen­seitige Bevoll­mächtigung eingerichtet werden soll.
  2. Die Einrichtung der gegen­seitigen Bevoll­mächtigung wird einfach mit einer TAN bestätigt. Eine Bestätigung Ihrer Erklärung wird in Ihr elektronisches Postfach eingestellt.
  3. Der zweite Elternteil wiederholt Schritt 1 und bestätigt ebenfalls den Vorgang mittels TAN-Verfahren. Erst mit Vorliegen beider Zustimmungen zur gegen­seitigen Bevollmächtigung ist diese wirksam. Die gegen­seitige Bevoll­mächtigung endet zum Beispiel, wenn ein Elternteil die Eltern­vollmacht widerruft.
Ihr nächster Schritt

Richten Sie die Eltern­vollmacht direkt ein oder vereinbaren Sie bei Fragen einen Termin mit Ihrem Berater.

Umfang der Vollmacht

Was Sie mit der Elternvollmacht tun können

Die Eltern­vollmacht regelt die Vertretung des Minder­jährigen durch den oder die gesetzlichen Vertreter. Gesetzlich gilt die gemeinschaftliche Verfügungs­berechtigung. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Vertreter nur gemeinsam für den Minder­jährigen Bank­geschäfte durch­führen können.

Sie können sich jedoch auch gegen­seitig zur alleinigen Vertretung für den Minder­jährigen bevoll­mächtigen, sodass jeder gesetzliche Vertreter einzeln, verschiedene Bank­geschäfte für den Minderjährigen tätigen kann.

Umfang der gegenseitigen Bevollmächtigung

Die Eltern bevoll­mächtigen sich gegen­seitig, nachfolgend genannte Bank­geschäfte (jeweils einschließlich der hierfür erforderlichen Erklärungen) für den Minder­jährigen jeweils alleine gegen­über der Sparkasse zu tätigen.

  • die Eröffnung eines Kontos zur Geld­anlage (Tagesgeld­konten, Sparkonten, Sparkassen­briefe und vergleichbare Produkte)
  • die Eröffnung eines Girokontos auf Guthaben­basis
  • die Kündigung o. g. Kontoverträge
  • die Vornahme von Verfügungen über das Konto­guthaben (inkl. der Kündigungen von Guthaben) des Minder­jährigen,
  • Aufträge zum An- und Verkauf von Wertpapieren sowie die Vornahme von Verfügungen über ein bestehendes Depot und die darin verwahrten Wertpapiere für den Minderjährigen,
  • die Beantragung, Änderung1 und Kündigung einer Sparkassen-Card (Debitkarte)/Sparkassen-Kundenkarte sowie die Zustimmung zur Aufbringung der Alters­kennung
  • die Beantragung, Änderung und Kündigung einer Visa-Karte Basis (Debitkarte)
  • den Abschluss, die Änderung und die Kündigung einer Rahmen­vereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking/Telefon-Banking und am Elektronischen Postfach und der Vereinbarung über die Teilnahme am elektronischen Safe, die Registrierung für das Online-Bezahl­verfahren giropay, einschließlich der Beantragung, Entgegen­nahme und Sperrung der Zahlungs­instrumente einschließlich der personalisierten Sicherheits­merkmale
  • die Entgegen­nahme und die Anerkennung von Konto­auszügen, Rechnungs­abschlüssen und sonstigen das Konto betreffenden Schrift­stücken
  • die Erteilung, Befristung und Änderung und den Widerruf von Zahlungs­aufträgen und Einzugs­aufträgen
  • die Änderung oder Anpassung der Verträge zu den oben genannten Konten einschließlich der Wiederanlage von fälligen Geldern
  • Erteilung, Änderung und Befristung von Freistellungs­aufträgen
    1 Hierzu zählen auch die Veranlassung einer Karten­sperre, die Vereinbarung eines Verfügungs­limits für die Sparkassen-Card (Debitkarte) (Debitkarte) sowie die Stellung des Antrags auf Beschränkung des Einsatzes nur auf das Inland bzw. ausgewählte Länder.

 

Die Eltern bevollmächtigten sich weiter gegenseitig:

  • dem Minder­jährigen alleine zu gestatten, ohne gesonderte Zustimmung der gesetzlichen Vertreter selbst Verfügungen über sein Konto vorzunehmen (zum Beispiel Bargeld­auszahlungen, Überweisungen, Dauer­aufträge)
  • dem Minder­jährigen alleine zu gestatten, eine digitale Karte (auch mit individual­isierten Authentifizierungs­verfahren) zur Nutzung auf mobilen Endgeräten zu einer bereits bestehenden Sparkassen-Card (Debitkarte) oder Visa-Karte Basis (Debitkarte) abzurufen bzw. zu bestellen
  • der Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) oder Visa-Karte Basis (Debitkarte) an den Minder­jährigen zur Nutzung an Kontoauszugs­druckern, für Bargeld­auszahlungen an Geld­automaten, zum Einsatz bei Handels- und Dienstleistungs­unternehmen an automatisierten Kassen im Rahmen eines fremden Systems, soweit die Debitkarte entsprechend ausgestattet ist, zum Einsatz bei elektronischen Fern­zahlungs­vorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungs­unternehmen (Online-Handel) und Selbstbedienungs­einrichtungen alleine zuzustimmen
  • eine Übersendung der Konto­auszüge an den Minder­jährigen oder an einen gesetzlichen Vertreter alleine oder an beide gesetzlichen Vertreter zu veranlassen

Die Erteilung von Unter­vollmachten ist ausgeschlossen. Jeder Elternteil kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber der Sparkasse widerrufen. Der Widerruf der Eltern­vollmacht gegenüber der Sparkasse durch ein Elternteil führt zum Erlöschen der Eltern­vollmacht insgesamt. Die Vollmacht erlischt in jedem Fall mit Eintritt der Voll­jährigkeit des Minder­jährigen

Ihr nächster Schritt

Richten Sie die Elternvollmacht direkt ein oder vereinbaren Sie bei Fragen einen Termin mit Ihrem Berater.

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