| Monatliche Kontoführung | Kostenfrei |
| Zwei Sparkassen-Card (Debitkarte) pro Konto | inklusive |
| Bargeldein- und auszahlungen mit der Debitkarte am Schalter und Geldautomaten der Sparkasse Bamberg | Kostenfrei |
| Bargeldauszahlungen mit der Debitkarte an Geldautomaten aller Sparkassen | Kostenfrei |
| Zinssatz pro Jahr für Guthaben bis 500,00 Euro (bis zum 18. Geburtstag) | derzeit 2,00 % pro Jahr |
Weitere Informationen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis und in der Entgeltinformation.
Vom Sparkonto oder Taschengeldkonto bis hin zum vollwertigen Girokonto – die Funktionalität des mitwachsenden Kontos passt sich jeder Lebensphase Ihres Kindes optimal an.
Babys geben zwar noch kein Geld aus, nehmen aber gern welches ein, zum Beispiel von Oma, Opa, Eltern oder Verwandten – ganz einfach per Dauerauftrag.
Mit der Einschulung beginnt für Kinder ein neuer Lebensabschnitt. Sie werden selbstständiger und lernen den ersten Umgang mit Geld.
Mit zunehmendem Alter wird für Kinder ein eigenes Konto mit Giro-Funktionen immer wichtiger. Die Kontobewegungen häufen sich – zum regelmäßigen Taschengeld kommt vielleicht erstes Geld aus Ferienjobs dazu.
Spätestens mit Beginn der Berufsausbildung wird das Girokonto intensiv genutzt. Das erste selbstverdiente Geld wird aufs Girokonto überwiesen. Es sind Versicherungsbeiträge zu bezahlen oder Einkäufe erfolgen mit der Sparkassen-Card (Debitkarte).
Für alle Kinder bis 2 Jahre.
Sie und Ihr Kind sind uns mehr wert!
Spielerisch Lernen ist einfach. Gleich reinklicken und App herunterladen.
Sie können die Kontoeröffnung bequem von Zuhause aus durchführen. Hierzu sind neben der Einreichung der Geburtsurkunde auch Online-Legitimationen der gesetzlichen Vertretung notwendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kundin oder Online-Banking-Kunde sind, können Sie die Kontoeröffnung auch mit einer TAN bestätigen. Die zweite gesetzliche Vertretung bestätigt die Kontoeröffnung immer über eine Online-Legitimation.
Ab dem 16. Lebensjahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durchgeführt. Hierfür ist es notwendig, dass Ihr Kind einen Reisepass oder Personalausweis besitzt.
Das mitwachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Patinnen und Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Startguthaben für einen künftigen Führerschein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit acht Jahren, wird das mitwachsende Konto zum Taschengeldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld.
Eine Sparkassen-Card bieten wir ab zwölf Jahren an. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 12. Lebensjahr ist die Sparkassen-Card automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift einer gesetzlichen Vertreterin oder eines gesetzlichen Vertreters.
Ein Online-Banking-Vertrag wird ab zwölf Jahren angeboten. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 12. Lebensjahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift einer gesetzlichen Vertreterin oder eines gesetzlichen Vertreters.
Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Abschluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Umgang mit Geld zu lernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanzchecker“ mit seinem mobilen Haushaltsbuch an.
Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das mitwachsende Konto bleibt bis zum 25. Geburtstag kostenfrei.
Das Taschengeld sollte altersgemäß gestaffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschengeld wöchentlich gezahlt werden, ab ungefähr 10 Jahren monatlich. Ihr Kind sollte das Taschengeld immer zu einem festen Zeitpunkt erhalten, damit es früh lernt, sein Geld einzuteilen. Für die Höhe des Taschengeldes gibt der Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. folgende Empfehlung:
| Unter 6 Jahre | 0,50-1,00 Euro / Woche |
| 6 Jahre | 1,00-1,50 Euro / Woche |
| 7 Jahre | 1,50-2,00 Euro / Woche |
| 8 Jahre | 2,00-2,50 Euro / Woche |
| 9 Jahre | 2,50-3,00 Euro / Woche |
| 10 Jahre | 16,00-18,50 Euro / Monat |
| 11 Jahre | 18,50-20,20 Euro / Monat |
| 12 Jahre | 20,50-23,00 Euro / Monat |
| 13 Jahre | 23,00-25,50 Euro / Monat |
| 14 Jahre | 25,50-30,50 Euro / Monat |
| 15 Jahre | 30,50-38,00 Euro / Monat |
| 16 Jahre | 38,00-45,50 Euro / Monat |
| 17 Jahre | 45,50-61,00 Euro / Monat |
| Ab 18 Jahre | 61,00-76,00 Euro / Monat |
Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nachgang der Kontoeröffnung vornehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.
1 Im Rahmen der Kontoeröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine entsprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertragsdokumente und die Kontoauszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Postfach und können dort auch die Umsätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinderkonto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungsberechtigt. Wenn Sie im Nachgang über die "Elternvollmacht" gegenseitig bevollmächtigen, können Sie auch online über das Guthaben Ihres Kindes verfügen.
2 Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährigkeit alleine verfügungsberechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthabenbasis auf eigenen Namen. Somit können alleine Verfügungen am Geldautomaten, an der Kasse, Überweisungen und Daueraufträge sowie Bezahlvorgänge mittels Lastschrift vorgenommen werden.
3 Am Schalter Ihrer Sparkasse.
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