Wenn an Silvester mit knallenden Raketen das neue Jahr begrüßt wird, scheinen Themen wie Beitragssätze, Mindestlohn und Teilzeitarbeit für die meisten weit entfernt. Pünktlich zum Stichtag 1. Januar 2020 gelten aber in einigen Bereichen veränderte Spielregeln, die auch für Sie bares Geld bedeuten können. Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Reformen.
Die Bundesregierung hat höhere Bußgelder ab 2020 für sich rücksichtslos und/oder gefährdend verhaltende Verkehrsteilnehmer beschlossen. Fahrer, die sich nicht an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten, müssen unter anderem mit höheren Bußgeldern bei Verstößen beim nicht ordnungsgemäßen Parken und Halten rechnen.
Das Wetterphänomen El Niño wird nach Einschätzung von Forschern höchstwahrscheinlich Ende 2020 in der Pazifikregion wieder auftreten. Die Prognose beruht laut einer Mitteilung der Universität Gießen auf einem Algorithmus, mit dem die Lufttemperaturen im Pazifikraum analysiert werden. Damit sei eine Vorhersage deutlich früher möglich. Bereits die beiden letzten El-Niño-Ereignisse hätten mit längerem Vorlauf korrekt prognostiziert werden können und auch jetzt sind die Zahlen eindeutig: El Niño kommt demnach mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent.
Die Erhöhung der EEG-Umlage von 6,405 Cent pro Kilowattstunde auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde belastet einen Musterhaushalt mit 5.000 kWh Stromverbrauch im kommenden Jahr um zusätzlich 18 Euro. Die Netzentgelte steigen 2020 bundesweit um durchschnittlich fünf Prozent, was für den Musterhaushalt zusätzliche Kosten von 21 Euro pro Jahr bedeutet.
Besonders deutlich steigen die Netzentgelte im Vergleich der 25 größten deutschen Städte in Wuppertal (+12 Prozent), Bonn (+11 Prozent), Stuttgart, Hamburg und Essen (jeweils +9 Prozent).
Neu ab 2020 ist eine Pflicht für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh: Hier muss ein sogenanntes intelligentes Messsystem eingebaut werden. Dieses erfasst nicht nur den Verbrauch, sondern übermittelt die Daten auch digital an den Stromversorger und den Netzbetreiber.
Der ermäßigte Steuersatz gilt aktuell unter anderem für Lebensmittel, Kultur und für Dinge des „täglichen Bedarfs“. Ab 2020 soll für weitere Produkte, die immer wieder aufgrund ihres höheren Mehrwertsteuersatzes in der Kritik standen, der ermäßigte Steuersatz gelten.
Dies gilt für Tampons, Binden und Co sowie für E-Books und Bahntickets – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats. Inwieweit die Senkung den Endverbrauchern zu Gute kommt, bleibt abzuwarten.
10.01.2020 | Mondfinsternis |
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20.02.2020 bis 01.03.2020 | Berlinale: Internationale Filmfestspiele in Berlin |
29.03.2020 | Beginn der Sommerzeit (Zeitumstellung) |
01.05.2020 bis 17.05.2020 | Eishockey-Weltmeisterschaft der Männer in der Schweiz |
08.05.2020 | 75. Jahrestag der Beendigung des Zweiten Weltkriegs |
12.05.2020 bis 16.05.2020 | Eurovision Song Contest in Rotterdam |
12.06.2020 bis 12.07.2020 | Fußball-Europameisterschaft der Männer in mehreren Ländern in Europa |
24.07.2020 bis 09.08.2020 | Olympische Sommerspiele in Tokio |
25.08.2020 bis 30.08.2020 | European Athletics Championships in Paris |
03.10.2020 | 30. Jahrestag der Deutschen Wiedervereinigung mit der Hauptstadt Berlin und der Wiedergründung der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen |
25.10.2020 | Beginn der Winterzeit (Zeitumstellung) |
30.10.2020 | Weltspartag |
03.11.2020 | Präsidentschaftswahlen in den USA |
Die Sparkasse Bamberg gehört zu den modernsten und zugleich besten Banken und Sparkassen in Deutschland.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steigt auf 82.800 Euro (West) beziehungsweise 77.400 Euro (Ost). Damit kann auch mehr Geld für die betriebliche Altersvorsorge eingesetzt werden.
Denn bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (also 276 Euro monatlich) können ohne Abzug von Sozialabgaben und bis zu acht Prozent (552 Euro monatlich) ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investiert werden.
Beiträge zu einer Basis-Rente können als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden – gemeinsam mit jenen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der dazu mögliche Betrag steigt ab Januar 2020 auf voraussichtlich 25.046 Euro (bzw. 50.092 Euro bei Verheirateten). Allerdings sind 90 Prozent davon ansetzbar (im Vorjahr: 88 Prozent). Konkret bedeutet das: Von Beiträgen in Höhe von 25.046 Euro, die maximal gefördert werden können, sind rund 22.541 Euro (45.082 Euro für Verheiratete bei Beiträgen in Höhe von 50.092 Euro) steuerlich ansetzbar. Die Grenze steigt weiter an – bis im Jahr 2025 der Maximalbetrag komplett steuerlich geltend gemacht werden kann.