Ab dem 19. April 2021 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für Bargeldauszahlungen und Zahlungen mit Ihrer Sparkassen-Card oder Sparkassen-Kreditkarte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die in einer EWR-Fremdwährung durchgeführt werden und eine Währungsumrechnung beinhalten.
Wir möchten Ihnen eine bessere Übersicht zu Entgelten und Wechselkursen bieten und damit die gesetzlichen Bestimmungen umsetzen. Daher passen wir zum 19. April 2021 alle Giro- und Kartenverträge an und vereinbaren einen Kommunikationsweg für Währungsumrechnungsbenachrichtigungen mit Ihnen.
Sie können für einen der drei genannten Kommunikationswege eine Vereinbarung treffen. Der vereinbarte Kommunikationsweg gilt entsprechend für alle anderen oder zukünftig an diesen Karteninhaber von der Sparkasse ausgegebenen Kredit- und Debitkarten. Alle aufgeführten Kommunikationswege für den EWR-Währungswecker sind unentgeltlich.
Um die Versendung der Erinnerungsnachricht zu ermöglichen, ist der Karteninhaber verpflichtet, der Sparkasse eine gültige E-Mail-Adresse sowie bei deren Änderung die geänderten Daten mitzuteilen.
Für den Empfang der Push-Nachricht ist – soweit noch nicht geschehen – die Installation der Sparkassen-App durch den Karteninhaber auf dessen Smartphone erforderlich.
Um die Versendung der Erinnerungsnachricht zu ermöglichen, ist der Karteninhaber verpflichtet, der Sparkasse eine gültige Mobilfunknummer sowie bei deren Änderung die geänderten Daten mitzuteilen.
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In Ihrer Geschäftsstelle - am besten mit Termin | Termin vereinbaren |
Im KundenServiceCenter | Telefon: 0951 1898-0 |
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