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EU-Preisverordnung

EU-Preisverordnung

Ab dem 19. April 2021 gelten
neue gesetzliche Bestimmungen.

EU-Preisverordnung

Ab dem 19. April 2021 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für Bargeldauszahlungen und Zahlungen mit Ihrer Sparkassen-Card oder Sparkassen-Kreditkarte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die in einer EWR-Fremdwährung durchgeführt werden und eine Währungsumrechnung beinhalten.

Wir möchten Ihnen eine bessere Übersicht zu Entgelten und Wechselkursen bieten und damit die gesetzlichen Bestimmungen umsetzen. Daher passen wir zum 19. April 2021 alle Giro- und Kartenverträge an und vereinbaren einen Kommunikationsweg für Währungsumrechnungsbenachrichtigungen mit Ihnen.

Wann erhalten Sie eine Nachricht?

Bei Zahlungen im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)

  • Bei der ersten im Monat ausgelösten Bargeldauszahlung mit der Debitkarte bzw. Kreditkarte an fremden Geldautomaten in Fremdwährung.
  • Beim ersten Einsatz der Debitkarte bzw. Kreditkarte im Monat zum Bezahlen in Fremdwährung (Zahlung an der Verkaufsstelle).

Welchen Anspracheweg möchten Sie nutzen?

Sie können für einen der drei genannten Kommunikationswege eine Vereinbarung treffen. Der vereinbarte Kommunikationsweg gilt entsprechend für alle anderen oder zukünftig an diesen Karteninhaber von der Sparkasse ausgegebenen Kredit- und Debitkarten. Alle aufgeführten Kommunikationswege für den EWR-Währungswecker sind unentgeltlich.

E-Mail

Um die Versendung der Erinnerungsnachricht zu ermöglichen, ist der Karteninhaber verpflichtet, der Sparkasse eine gültige E-Mail-Adresse sowie bei deren Änderung die geänderten Daten mitzuteilen.

Push-Nachricht

Für den Empfang der Push-Nachricht ist – soweit noch nicht geschehen – die Installation der Sparkassen-App durch den Karteninhaber auf dessen Smartphone erforderlich.

 

SMS

Um die Versendung der Erinnerungsnachricht zu ermöglichen, ist der Karteninhaber verpflichtet, der Sparkasse eine gültige Mobilfunknummer sowie bei deren Änderung die geänderten Daten mitzuteilen.

Wie richten Sie den Anspracheweg ein?

In der Internet-Filiale oder der Sparkassen-App unter Kontowecker (Themenwecker) Jetzt einrichten
In Ihrer Geschäftsstelle - am besten mit Termin Termin vereinbaren
Im KundenServiceCenter   Telefon: 0951 1898-0

Wo finden Sie den Themenwecker in der Internet-Filiale?

Preise EWR-Währungswecker

Der Themenwecker für das EWR-Währungsumrechnungsentgelt ist unentgeltlich, unabhängig vom Kommunikationsweg.

Informationen zu eventuell anfallenden Kosten für andere Kontowecker entnehmen Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis

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